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Wenn Sie ein Interview geben, wenn Sie ein Statement in eine Kamera sprechen, wenn Sie einen Leserbrief schreiben, dann erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe für Ihr Unternehmen, Sie erneuern nämlich sein Bürgerrecht, auch wenn Ihnen das vielleicht im Augenblick nicht klar ist. Ein Unternehmen kann nur gedeihen, wenn die Öffentlichkeit findet, dass seine Tätigkeit nützlich ist. Das ist eine subjektive Aussage, die sich zwar auf Tatsachen stützt, aber auch von Emotionen abhängt. Am Ende entscheidet die Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Findet die, dass ein Unternehmen ein Gewinn für die Allgemeinheit ist, dann ist das auch so, und umgekehrt. Ihre Aufgabe als Kommunikator lautet also, zu dieser Wahrnehmung beizutragen.

Jedes Stück Unternehmenskommunikation, Interview, Statement, Artikel, beiläufige Äußerung im Gespräch mit Dritten, muss sich dem unterwerfen, muss also dafür sorgen, dass der Nutzen, den die Tätigkeit des Unternehmens für die Öffentlichkeit schafft, herausgestellt wird. Wenn das gelingt, dann gibt die Öffentlichkeit dem Unternehmen Freiheit und lässt es gewähren.
Genau das ist das Bürgerrecht. Ein Unternehmen in Freiheit kann innovieren und produzieren und damit weiteren Nutzen schaffen. Dieses Bürgerrecht will aber immer wieder aufs neue erworben werden, sonst geht es verloren. Deshalb der Rat: in jeder kleinsten Äußerung für das Unternehmen immer den Nutzen fürs Ganze im Auge behalten!

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